Ablauf & Kosten

VOM ERSTGESPRÄCH ÜBER BEANTRAGUNG ZUR THERAPIE

Kontaktaufnahme
Sie nehmen Kontakt per Telefon oder E-Mail mit mir auf und beschreiben kurz Ihre Situation und Anliegen. Gemeinsam vereinbaren wir ein Erstgespräch.

Erstgespräch
Im Erstgespräch lernen wir uns kennen. Hier geht es um Ihre Anliegen, Ziele und Lebenssituation. Bitte beachten Sie, dass bereits das Erstgespräch kostenpflichtig ist.

Diagnose und Antrag
Wird eine Psychotherapie über die Krankenkasse und Beihilfe beantragt, verlangt diese eine Diagnose einer sogenannten psychischen Störung mit Krankheitswert. Dazu muss vom Psychotherapeuten eine Diagnose nach ICD-10 Kapitel V gestellt werden (International gültige Klassifikation psychischer Erkrankungen der WHO, 10. Fassung). Ein ärztlicher Konsiliarbericht ist erforderlich, um eine organische Ursache für die Symptomatik ausschließen zu können.

Bericht und Behandlungsplan
Zusätzlich ist ein ausführlicher Bericht über Symptomatik, Biographie und Behandlungsvorhaben von mir als Therapeutin einzureichen. Dies entfällt bei Selbstzahlern. Selbstzahlung ist generell eine Option, die in manchen Alters- und Lebensituationen Ihres Kindes sinnvoll sein kann.

Probesitzungen (Probatorik)
In der Regel genehmigen die Krankenkassen zu Beginn zunächst sechs Probesitzungen (probatorische Sitzungen), in denen wir uns kennenlernen und entscheiden, ob wir den Weg gemeinsam gehen. Die probatorischen Sitzungen beinhalten ein Elterngespräch und Diagnostik.

Genehmigung der Psychotherapie
Im Anschluss an die Probatorik muss zumeist ein ausführlicher Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser wird in anonymisierter Form von einem Gutachter, der für die Krankenkasse tätig ist, geprüft. Anschließend bekommen Sie eine Nachricht von Ihrer Krankenkasse, ob die Psychotherapie genehmigt ist. Ist die Therapie genehmigt, erfolgt ein 50-minütiges Therapiegespräch pro Woche.

KOSTENÜBERNAHME ODER SELBSTZAHLER

Ich bin im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen. Deshalb können die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie mit Privatkrankenkassen und Beihilfe Anbietern abgerechnet werden. Die Kostenübernahme hängt von Ihren individuell vereinbarten Versicherungsleistungen ab. Es kann sein, dass Sie einen Eigenanteil übernehmen müssen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie, inwieweit die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse und Beihilfe getragen werden. Auch ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse über das erforderliche Vorgehen erkundigen und wenn notwendig, die dafür erforderlichen Antragsunterlagen zuschicken lassen.

Sie sind durch eine private Krankenversicherung versichert?
Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe und Dauer die Kosten für Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse erstattet werden. Häufig gibt es im Bereich Psychotherapie Einschränkungen, welche die Leistungsverpflichtung der privaten Krankenkassen begrenzen, unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit.

Sie arbeiten im öffentlichen Dienst und erhalten Beihilfe?
Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind in der Regel „beihilfeberechtigt“, d.h. die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, oft bis zu 50%, und die private Krankenversicherung erstattet gemäß der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Da den Dienststellen unterschiedliche Beihilfestellen zugeordnet sind, sollten Sie bei Ihrer Beihilfestelle sowie bei Ihrer Versicherung vor der Therapie erfragen, wie die Modalitäten in Ihrem Fall sind und welche Kosten übernommen werden.

Sie sind gesetzlich versichert?
In meiner Praxis erfolgt keine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen. Sie können jedoch als Selbstzahler eine Psychotherapie in Anspruch nehmen. Selbstzahler bezahlen ein festes Honorar nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten), 3,5-facher Satz.

Alle Inhalte der Therapie, Diagnostik und Coaching unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

ABRECHNUNG PRIVATPRAXIS

Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie können privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten über ihre Versicherung abrechnen. Gesetzlich versicherte Patienten sind als Selbstzahler herzlich willkommen. Meine Honorare bemessen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Kosten Coaching und Kurse erhalten Sie eine Rechnung, die Sie in Eigenleistung bezahlen.