Leistungsdiagnostik
DIAGNOSTIK VON HOCHBEGABUNG UND MINDERBEGABUNG
Mit Beginn des Kindergartens, der Vorschule oder der Grundschule kann eine Hoch- oder Minderbegabung sichtbar werden. Ihr Kind zeigt unter anderem Schulunlust, Verweigerungshaltung oder auch Aggressionen, ohne dass es hierfür bedeutende Gründe gibt.
Lernt Ihr Kind schnell und kann Sinnzusammenhänge schnell erschließen, ist es interessiert an vielerlei Wissen, bringt es sich selbst Lesen und/oder Schreiben bei? Führen Sie sehr häufig Diskussionen mit Ihrem Kind, warum es etwas tun soll und benötigen klare und gute Argumente, bis Ihr Kind Ihrer Anweisung folgt? Dies können Anzeichen für eine Hochbegabung sein.
Es kann auch sein, dass es Ihrem Kind sehr schwerfällt, neue Schulinhalte zu erlernen, sich zu konzentrieren und auf Schularbeiten einzulassen. Oft kommt hier ein deutlich reduziertes Selbstvertrauen, Versagensängste oder soziale Ängste hinzu.
Um Ihr Kind in einer solchen Situation gut unterstützen zu können, biete ich als ersten Baustein eine Intelligenzdiagnostik an. Diese ist immer kombiniert mit einer emotionalen Diagnostik, insbesondere im Hinblick auf Hochsensibilität, Ängste, Schulunlust usw.
Wann immer sich etwas im Leben Ihres Kindes ändert und sich dabei belastende Symptome bei Ihrem Kind entwickeln, lohnt es sich genauer hinzusehen. Sogenannte Schwellensituationen, wie Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule, Wechsel auf eine weiterführende Schule, Ausbildungsbeginn, Umzug in eine neue Stadt usw. können für Ihr Kind eine große Belastung darstellen. Oftmals fallen in solchen sensiblen Zeiten erstmals Themen auf, die jedoch grundlegender Natur sind.
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LEISTUNGSDIAGNOSTIK
- Feststellung einer Hoch- und Minderbegabung
DIAGNOSTIK VON
ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN
- Feststellung einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung)
- Feststellung einer Dyskalkulie (Rechenschwäche)
KOSTEN
- Die Diagnostik ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird von den privaten Krankenkassen zumeist nicht oder je nach Versicherungstarif nur zu einem geringen Teilbetrag mitgetragen.
ABRECHNUNG PRIVATPRAXIS
Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie können privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten über ihre Versicherung abrechnen. Gesetzlich versicherte Patienten sind als Selbstzahler herzlich willkommen. Meine Honorare bemessen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Kosten Coaching und Kurse erhalten Sie eine Rechnung, die Sie in Eigenleistung bezahlen.