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Diagnostik von Entwicklungsstörungen

LESE-RECHTSCHREIBSCHWÄCHE, LEGASTHENIE
RECHENSTÖRUNG, DYSKAKULIE

In der Schule können Probleme im Leistungsvermögen Ihres Kindes sichtbar werden. Ihr Kind macht beispielsweise besonders viele Rechtschreibfehler, das Lesen bereitet große Anstrengung oder Ihr Kind hat ausgeprägte Schwierigkeiten beim Rechnen. In der Folge sind die Noten in einzelnen Fächern, wie Deutsch oder Mathematik, deutlich schlechter als in den übrigen Fächern.

Sie fragen sich: „Sind diese Fehler im Lesen, Schreiben oder Rechnen normal und entwickelt sich das noch?“

Die Frage ist berechtigt. Zum Ausschluss bzw. der Diagnose einer Entwicklungsstörung, z.B. eine Dyskalkulie oder Legasthenie, ist eine professionelle Diagnostik erforderlich.

In solchen Situationen biete ich Ihnen als Psychologin eine fundierte und umfassende Diagnostik für Ihr Kind an. Anschließend werden wir die Ergebnisse und Implikationen gemeinsam besprechen und für Ihr Kind passende Lösungswege finden, die Ihrem Kind ein gesundes Heranwachsen ermöglichen.

Nur eine fundierte und umfassende Diagnostik ermöglicht, die Diagnose oder den Ausschluss von Hoch- und Minderbegabung bzw. Entwicklungsstörungen, wie Dyskalkulie und Legasthenie. Die Diagnostik ist erforderlich, um Ihrem Kind durch entsprechende Lösungswege ein gesundes Heranwachsen zu ermöglichen.

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LEISTUNGSDIAGNOSTIK

  • Feststellung einer Hoch- und Minderbegabung

DIAGNOSTIK VON
ENTWICKLUNGSSTÖRUNGEN

  • Feststellung einer Legasthenie (Lese-Rechtschreibstörung)
  • Feststellung einer Dyskalkulie (Rechenschwäche)

KOSTEN

  • Die Diagnostik ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird von den privaten Krankenkassen zumeist nicht oder je nach Versicherungstarif nur zu einem geringen Teilbetrag mitgetragen.

ABRECHNUNG PRIVATPRAXIS

Die Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie können privatversicherte und beihilfeberechtigte Patienten über ihre Versicherung abrechnen. Gesetzlich versicherte Patienten sind als Selbstzahler herzlich willkommen. Meine Honorare bemessen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Kosten Coaching und Kurse erhalten Sie eine Rechnung, die Sie in Eigenleistung bezahlen.